Edit bei Mod: " So, neues Thema zu der Frage, ob Chiptuning von einem VW-Händler erkannt wird. Wichtig für die Werksgarantie, da diese erlischt, falls Chiptuning festgestellt wurde". Sobald der Wagen am PC hängt, läuft eine Routine-Prüfung im HG ab, die genau danach sucht. Und das seit SW-Stand 19.xx auf dem VAG-Geräten. Damit die sofort Garantie/Gewährleistung weg. "Unsichtbar" oder "fällt nicht auf" - gibt es nicht!!!!!!!!!
So habe ich es auch bisher immer gehört. Außerdem....auch wenn nur ein minimales Risiko bestehen würde, das VW das Chiptuning finden kann, warum sollte man es eingehen? 3 Jahre gewartet, das eine Jahr kann ich auch noch abwarten und habe ein ruhiges Gewissen.
Also ich war 6 mal mit meinem gechippten Golf R da... Keiner sagte was... Garantie blieb definitiv bestehen...
Kann auch keiner, der Prüfablauf läuft im HG und der Mechaniker bekommt es gar nicht mit. löl... Mit Sicherheit nicht. Aber Verdrängung der Tatsachen ist auch ne möglichkeit das ganze zu "verarbeiten" Der Nachweis ist mehr als einfach... Aber wozu schreibt man das.
Mittlerweile geht es schon so weit, dass wenn ein Fehler im Fehlerspeicher gesetzt wird, als "Screenshot" die Einspritzmenge mit abgespeichert wird. Wenn der Fehler unter Vollast gesetzt ist(Messwert für Gaspedal 99%) und ist im Fehlerspeicher sichtbar, dass die Werte für Ladedruck und Einspritzmenge höher sind als was vom Werk vorgegeben war, kann genau das passieren was Robin meint. Mit VCDS kann auch jeder selbst sehen wie oft das MSG programmiert wurde. Passt die Anzahl der Programmierungen nicht mit der Anzahl in der Historie überein, klingeln in Wolfsburg genauso die Alarmglocken....
Viel einfacher. Die Chks (bei einigen MSG im MWB 26 zu sehen) muss passen, das ist wie eine Signatur des Datensatzes. Diese ist auch in WOB hinterlegt und ändert sich bei jedem flashen. Ist die abweichend vom orig = zack durch...
Jetzt wo Du es sagst, meine ich schonmal irgendwann sowas gelesen zu haben. Vor und nach dem Flashen huschen die Zeilen beim Datenabgleich nur so flott vorbei... Bei O**S kann man (fast) den ganzen Ablauf verfolgen. Wenn ich könnte, würden diesem Müll sofort wieder löschen...
Jupp. Die geflashten Daten werden mit WOB abgeglichen und die neue Chks nebst Händler-ID usw übertragen. Das ganze zum Abgleich. Erfolgt dann ein anderweitiger Flash-Zugriff, ist der Ableich einfach
Hallo Robin, ich kann also auch selbst mit VCDS im MSG im MWB 8 Anzeigefeld 4 nachsehen, ob mein Wagen gechippt ist? Dort sollte dann bei meinem gechippten GTD ein Wert über 350NM stehen? Die Checksummen im MWB 26 werden nicht zufällig bei dem EDC17 MSG angezeigt? Vielen Dank
Die Werte im MWB 8 sollten annähernd den max originalen entsprechen. Die Werte sind errechnet bzw als "soll" denen der Programmierten gleich. Ich habe da zb in der DrerhmoBegrenzung 450NM stehen. (Serie 350, Tuning Stufe II um 420NM, normales Tuning eher um 390-400 etwa) LD sagt auch etwas aus über Tuning ja/nein, wobei je nach MSG am CBBB nur max 1,65bar angezeigt werden.
Ich habe bei mir im MBW 8 im Feld 4 im Stand bei Leerlaufdrezahl 162NM als Wert stehen. Ich muss also eine Messfahrt machen, um dort Werte bis 350NM sehen zu können? Im MWB 31 habe ich über die 4 Felder die Bezeichnung "Checksumme" mit dem Wert C289. Das ist das gleiche, wie du mit dem MWB 26 beschrieben hast? Mein GTD ist noch Serie. Man konnte doch auch mit VCDS die Flashversuche auslesen. Wie ging das noch mal? Danke
C289 klingt nach Checksumme @ CVN genau. Flashversuche siehst Du in der erweiterten ID. Zb: Mein Golf zb:
Um den Gerüchten (die weiterhin kursieren) mal etwas Futter zu geben es sein angeblich nicht nachweisbar... Zur Abkürzungs-Erklärung im Vorfeld. CVN = Calibration Verification Number CHKS = Checksumme Die Meldung im folgenden Bild bekommt man bei einer (zb) Zusatzbox. Dafür gibt es vorgegebene Prüfabläufe. (steht auch im Bild "FunktionsPrüfung") Klemmt man die Box ab, und der "Fehler" respektive die Überschreitungen treten nicht wieder auf (so genannter Verlernzähler), wird das im Schnitt nach 255 Zyklen gelöscht. Anders ist es bei OBD Zugriff / Flashen über die Schnittstelle. Da gibt es deutlich mehr als ein Indiz. So sieht zb ein "Jungfreuliches" Steuergerät aus: Checksumme / CVN steht bei diesem Common-Rail im Messwerteblock 31: Was passiert nun beim Flashen? Man öffne VCDS als Diagnosegerät und gehe in die Erweitere ID. Ausgangszustand bei meinem Passat-Steuergerät: Dann einfach mal eine Software drüber flashen. 8) Und wie man sieht, ändert sich nicht nur der Counter, sondern auch FlashDatum (wenn aktiv geschalten sonst steht da u.U. auch 00.00.00) und Software-Kennung Zudem wird festgehalten: Die "FlashTool-Nummern". Diese setzt sich zusammen aus Betriebsnummer, die (VZ/)Importeursnummer wie auch die Gerätenummer. Damit sieht VAG zb welcher der (zb eigenen) Vertagspartner es war. Bei Fremdtools, ist die Kennung dementsprechend anders. Hier im Beispiel eines Audi-Steuergerätes: Das selbe passiert in den "Erweiterten Messblöcken". Diese sind bei einigen neuen nur noch verfügbar, die haben die "normalen" Messblöcke nicht mehr. nach dem Flashen. (mit Auswahlfenster damit man kurz sieht was / wie / wo) Wenn ich ein Steuergerät nun aber mit "BDM" lese und schreibe, ändert sich am Counter zb nichts. Das ist richtig. Der bleibt weiter auf 0. Auf den ersten Blick sieht der Wagen aus wie unverändert. ABER. Ändern tut sich zb wieder die CVN/CHKS, diese Checksumme muss man nach Änderungen im Datensatz anpassen, sonst springt der Wagen nicht mehr an. 8) Somit ist der Wert der CVN/CHKS in Messblock 31 auch bei Counter 0 - anders. Dieser Wert ist zb als Vergleich für "Originalität" eingefügt worden, damit zukünftig auch externe Stellen prüfen können ob ein PKW Serie ist oder zb getunt/geändert. In der Schweiz ist das zb schon gängige Praxis. 8) Ich hoffe einige können mit den Aussagen etwas anfangen. Die Sache selber ist in Real Life aber deutlich komplexer und komplizierter, die Überwachung aktueller PKW noch weiter ausgedehnt und die Überwachung schärfer. PS: Was nicht heisst das es keine Fälle gibt, wo es trotzdem eine Garantie/Gewährleistung gegeben hat. Ich selber habe Fälle gehabt wo es trotz Nachweis - eine 100% Übernahme gegeben hat. Das ganze soll nur aufzeigen, das es problemlos möglich wäre und machbar ist das ganze zu erkennen.
Kommt immer auf den Schaden an. Für die Sachbearbeiter gibt es ein eigenes Handbuch im ServiceNet in dem genau geschrieben steht, dass der Schaden einen "kausalen Zusammenhang" mit der Veränderung haben muss. Heisst z.B., ein geplatzer Ladeluftschlauch oder defekter Turbolader wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht bezahlt, aber vielleicht eine undichte Zylinderkopfhaube mit defekter Entlüftung schon.
Hallo, interessante Diskussion, ich denke auch das der Hersteller genau erkennen kann ob was verändert wurde. Gruss Chris2412
Kannst du mir mal per PN sagen, wie du das in VCDS mit diesem Ölaschewert ausgelesen hast? Würde mich auch mal interessieren und dort mal meine Laufleistung anschauen!